Vertragsbedingungen
§ 1 Vertragsschluss
Die Buchung stellt ein Angebot an die yogaLounge zum Abschluss eines Dienstvertrages dar. Die Buchung wird mit einer Nachricht per E-Mail bestätigt. Diese Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebotes dar.
§ 2 Widerrufsrecht
(1) Bei Abschluss eines Jahresvertrages besteht das Recht, ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss die
yogaLounge
Jenny M. Schwarz
Heidendoren 38, 45481 Mülheim
Telefon: 0208-6260937
E-Mail: contact@yogalounge.info
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Falls der Vertrag widerrufen wird, erstattet die yogaLounge alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen, ab dem Tag an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der yogaLounge eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die yogaLounge dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Es besteht kein Widerrufsrecht bei der Buchung von Einzelstunden, 10er Karten und Probestunden da diese Verträge die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vorsehen und für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Buchung von Einzelstunden, 10er Karten und Probestunden ist damit unmittelbar nach der Bestellbestätigung bindend und verpflichtet grundsätzlich zur Abnahme und Bezahlung.
§ 3 Umfang der Leistung
(1) Die yogaLounge gewährleistet einen qualifizierten Unterricht. Dieser entspricht den vom Berufsverband der Yoga Vidya Lehrer e.V. (BYV) und der Deutschen Gymnastiklehrer e.V. (BDGYMB) entwickelten Rahmenrichtlinien.
(2) Der Leistungsumfang ist abhängig von der jeweils gebuchten Option.
(3) Die yogaLounge bietet Jahresverträge (einmal wöchentlicher Kursbesuch eines Yogakurses von 90 Minuten), und Pilatesstunden, 10er Karten für Yoga- oder Pilateskurse, Einzelstunden und Probestunden für Yoga- und Pilateskurse an.
(4) Die yogaLounge verpflichtet sich, die Unterrichtstermine gemäß dem Kursplan einzuhalten. Eine Änderung des Kursplans bleibt der yogaLounge vorbehalten. Unterrichtsstunden, deren Ausfälle von der yogaLounge zu vertreten sind, werden zu einem späteren Termin nachgeholt.
(5) In den kleinen Ferien (NRW), sowie an allen gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. In den Sommerferien gibt es einen eingeschränkten Unterrichtsplan. Ein Anspruch auf Ersatz der dadurch ausgefallenen Unterrichtsstunden besteht nicht. Während der Schließzeiten werden aufgezeichnete Kursstunden zum Erwerb angeboten.
§ 4 Buchungssystem
(1) Bei allen offenen Kurstunden, welche im Kursplan als solche ausgewiesen sind, ist eine Onlineanmeldung bis zu zwei Stunden im Abendbereich, und bis zwölf Stunden im Vormittagbereich vor dem jeweiligen Kursbeginn verpflichtend. Die Onlineanmeldung hat über die Homepage www.yogalounge.info zu erfolgen. Auf der Homepage befindet sich eine entsprechende Anleitung zur Buchung.
(2) Alle offenen Kurse im Abendbereich können bis zu zwei Stunden vor Beginn storniert werden. Alle offenen Kurse am Vormittag können bis zwölf Stunden vor Beginn storniert werden.
(3) Nach Ablauf der Stornierungsfrist gilt die Kursstunde/der Kurs als verbindlich gebucht. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt nicht. Erscheint der/die Teilnehmer/in aus Gründen, die er zu vertreten hat nicht zu einer gebuchten Kursstunde, kann diese nicht nachgeholt werden, allerdings wird automatisch eine Aufzeichnung der Kursstunde im Anschluß per Email verschickt.
§ 5 Dauer
(1) Bei Jahresverträgen können ab der Bestellbestätigung und erfolgtem Zahlungseingang die Kursangebote der yogaLounge genutzt werden. Jahresverträge haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Während der Mindestlaufzeit von einem Jahr ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund
ausgeschlossen.
(2) Die 10er Karte kann ab der Bestellbestätigung und erfolgtem Zahlungseingang eingelöst werden. Die 10er Karte ist ab dem ersten Termin vier Monate gültig. Fallen Feiertage oder Ferien an, verlängert sich die 10er Karte automatisch. Die 10er Karte kann nicht an eine andere Person übertragen werden.
§ 6 Gebühren
(1) Die monatliche Gebühr beträgt 50 Euro für den Yoga-Jahresvertrag.
(2) Die monatliche Gebühr ist im Vorraus des jeweiligen Eintrittsdatums auf das folgende Konto zu überweisen:
Jenny M. Schwarz · IBAN DE04 3625 0000 0175 0322 58 · SWIFT-BIC: SPMHDE3EXXXX
(3) Bei 10er Karten (100/160 Euro) und Einzelstunden (12/18 Euro) ist die gesamte Gebühr im Voraus auf das oben genannte Konto zu überweisen.
§ 7 Kündigung
(1) Wird der Jahresvertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich per Email oder Post gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Anschließend kann der Jahresvertrag mit einer vierwöchigen Frist zu jedem Monatsende gekündigt werden.
(2) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei der yogaLounge maßgeblich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§ 8 außerordentliches Kündigungsrecht der yogaLounge
(1) Befindet sich der/die Teilnehmer/in mit der Zahlung eines Betrags, der mindestens zwei Monatsgebühren entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die yogaLounge, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die yogaLounge ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den/die Teilnehmer/in gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Insbesondere behält sich die yogaLounge eine Geltendmachung einer Mahn- und Bearbeitungsgebühr i.H.v. von 25 Euro vor.
§ 9 außerordentliches Kündigungsrecht des/der Teilnehmer/in
(1) Der/Die Teilnehmer/in ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
1. Bei Eintritt einer komplizierten Schwangerschaft, wenn diese mit ärztlichem Attest nachgewiesen wird.
2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der yogaLounge unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder eine komplizierte Schwangerschaft bestätigt, bei der yogaLounge im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.
(3) Eine Kündigung des/der Teilnehmer/in hat schriftlich zu erfolgen. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei der yogaLounge maßgeblich.
§ 10 Unübertragbarkeit
Die mit dem Vertrag erworbenen Teilnahmerechte an Kursen sind nicht auf Dritte übertragbar.
§ 11 Selbstverantwortung
(1) Bei den organisierten Yoga- & Gymnastikkursen wird Selbstverantwortlichkeit und normale psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung soll die Teilnahme vor Kursbeginn mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden.
(2) Der/Die Teilnehmer/in erklärt vor Beginn des Unterrichts, dass er/sie sich in guter Gesundheit befindet und unter keinen schwerwiegenden Krankheiten leidet. Bestimmte körperliche Einschränkungen hat er/sie der Kursleitung bei der Anmeldung oder – wenn es sich um ein neues
Problem handelt – vor der Unterrichtseinheit mitzuteilen.
(3) Wegen der Bestimmung des Heilpraktikergesetzes weist die yogaLounge darauf hin, dass innerhalb der angebotenen Kurse keine Heilbehandlungen durchgeführt werden. Teilnehmer/innen mit behandlungsbedürftigen Leiden, mit unklaren Beschwerden, Unwohlsein oder sonstigen Befindlichkeitsstörungen werden gebeten mögliche Ursachen der Beschwerden, etc. vor Kursbeginn mit einem behandelnden Arzt oder Heilpraktiker abzuklären.
§ 12 Haftung
(1) Die yogaLounge haftet grundsätzlich nicht für Schäden des/der Teilnehmers/in.
(2) Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des/der Teilnehmers/in aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der yogaLounge, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung und dem
Willen der Parteien am nächsten kommt.
§ 14 Sonstiges
Änderungen, Ergänzungen wie auch die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform. Alle vereinbarten Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Als Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.